Geschäfts- und Lieferbedingungen
- Allgemeine Bestimmungen
- Angebote und Dienstleistungen der Nordost Kälte und Maschinentechnik GmbH sind ausschließlich für den gewerblichen Handel, industrielle Betriebe und dem Handwerk bestimmt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für den Verkäufer nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
- Im Übrigen sind entgegenstehende Geschäftsbedingungen dem Verkäufer gegenüber rechtsunwirksam, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs des Verkäufers hiergegen bedarf. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgewichen werden.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sonstigen Kollisionsrechts.
- Vertragsschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten/Vollmacht
- Die von dem Verkäufer beauftragten Handelsvertreter sind zum Abschluss von Kaufverträgen nicht berechtigt. Sie nehmen lediglich den Kaufantrag des Käufers entgegen.
- Lehnt der Verkäufer nicht binnen von 4 Wochen nach dem Auftrag des Käufers die Durchführung des Kaufvertrages ab, so gilt die Bestätigung als erteilt und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
- Preise/Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen rein Netto ab Lager des Verkäufers.
- Kosten des Transports und der Transportversicherung sind in dem im Auftrags bzw. Rechnungsformular angegebenen Gesamtpreis nicht enthalten und gehen gesondert zulasten des Käufers.
- Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die in dem Antragsformular festgelegten Zahlungsvereinbarungen.
- Der Abzug vom Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug so ist die Geldschuld während des Verzuges gemäß den gesetzlichen Regelungen zu verzinsen. Es steht dem Verkäufer frei, einen höheren Zinssatz durch Vorlage konkreter Nachweise zu verlangen.
- Bleibt bei Ratenzahlungsvereinbarungen der Käufer mit einer Rate 2 Wochen nach Fälligkeit im Rückstand oder wird über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet, so wird der gesamte Restkaufpreis fällig.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Lieferung
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Ist der Verkäufer mit der Lieferung mehr als 12 Wochen in Verzug, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenen oder einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
- Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstatt auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Abnahme ist.
- Abnahmeverzug/Vertragsverletzung/Nichterfüllung
- Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, oder erfüllt er seinen Vertrag nicht, oder tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, oder er widerruft diesen unberechtigt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens 30 % des Nettokaufpreises fordern, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.
- Im übrigen ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben vorbehalten.
- Gewährleistung, Garantie und Mängelhaftung
- Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand bei Anlieferung auf Mängel und Schäden hin zu überprüfen. Die Mängelanzeige ist dem Verkäufer gegenüber ohne schuldhaftes Zögern abzugeben. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
- Der Käufer erhält auf alle gelieferten Geräte des Verkäufers ab Übergabe des Kaufgegenstandes grundsätzlich eine Materialgarantie ohne Verschleissteile.
- Die Garantielaufzeit ist verbindlich im Kaufvertrag, Angebot oder
- Rechnung niedergeschrieben.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
- Schlägt die Nacherfüllung mehrfach fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Gefahrenübergang.
- Bei Eingriffen von unberufener Seite in den Kaufgegenstand erlischt der Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung. Der Leistungsanspruch erlischt weiter, wenn der Käufer die Vorschriften des Verkäufers oder der Lieferfirma durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
- Alle während der Garantielaufzeit defekt werdenden Teile des Kaufgegenstandes werden kostenlos nach Eingang der mangelhaften Sache umgetauscht . Äußere Beschädigungen, die durch Verschulden des Käufers oder seines Personals entstehen, fallen nicht unter die Garantie. Das Gleiche gilt für alle elektrischen Teile und solche Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen.
- Für Verluste, die durch Störungen an den gelieferten Gegenständen innerhalb der Garantie entstehen oder für Verluste, die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand während der Garantie vorübergehend nicht benutzt ist, kann kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden. Im Falle einer wirksamen Kaufwandlung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen durch den Käufer des Vertragsgegenstand anzurechnen.
- Bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Geringfügige optische Abweichungen vom veröffentlichtem Bildmaterial unserer Internetinserationen bzw. Fotoübermittlung zum Vertragsgegenstand berechtigen den Käufer nicht zur Kaufwandlung oder Minderung.
- Der Verstoß des Käufers gegen seine Verpflichtung aus VII.1 schließt jedwede Sachmängelhaftung des Verkäufers aus.
- Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in VII.7 und VII.8 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Haftungsmaßstab von VII.7 ist insbesondere anzuwenden auf Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.
- Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Ebenso hat uns der Käufer den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach IX.2 und IX.3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
- Eine Weiterveräußerung der Ware ist untersagt.
- Gerichtsstand/Erfüllungsort
- Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz des Verkäufers ; Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz Rendsburg Erfüllungsort.